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Tipps und Tricks

 Nachfolgend sind einige wichtige Informationen für Sie.

1. Handwerkerleistung steuerlich absetzen

2. Rauchmelder - Lebensretter

3. EU Richtlinie zum Verbot von normalen Glühlampen

4. Tipps falls Sie mal etwas selber installieren wollen oder Installationen bei Ihnen ausgeführt werden

5. Online Elektroplanungstool, Ausstattungscheck usw

 

1. Handwerksleistungen steuerlich absetzen

Steuern sparen !

NEU: Ab dem 01.01.2009 Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen - das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

Ab dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanz- amt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden, wovon das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings bis 2008 maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutet.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Welche Leistungen sind betroffen?

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen

Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
  • Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
  • Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?

Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.

Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Zukünftig (ab 1. Januar 2009) erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

Interessiert? Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit unserer Leistungen erhalten Sie direkt bei uns.  

 2. Lebensretter zum kleinen Preis: Gira Rauchmelder basic

Sicherheit für die ganze Familie

Rund 200.000 Haus- und Wohnungsbrände bekämpfen die Feuerwehren in Deutschland jedes Jahr. Trotz ihres professionellen Einsatzes sterben dabei jährlich etwa 600 Menschen. Dabei sind nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern hochgiftige Rauchgase, die bereits bei kleinen Schwelbränden freigesetzt werden. Und Brände entstehen meistens nachts. Wer nicht rechtzeitig aufwacht, erstickt oft schon nach wenigen Atemzügen.

Echte Lebensretter im Brandfall sind Rauchmelder. Deshalb haben einige Bundesländer Rauchmelder bereits zur Pflicht in Neubauten gemacht, andere wollen folgen. Auch die Nachrüstung von bestehenden Bauten wird vom Gesetzgeber erwogen. Sinnvoll sind mindestens drei Rauchmelder pro Wohnung, denn die optimalen Einsatzbereiche sind Kinder- und Schlafzimmer sowie der Flur. Die Feuerwehr empfiehlt allerdings, noch mehr Geräte zu installieren, beispielsweise auch in anderen Wohnräumen, in der Küche und im Treppenhaus. So ist auf jeden Fall die ganze Familie gewarnt, wenn es brenzlig wird. In Gebäuden mit mehreren Stockwerken sollte pro Etage mindestens ein Rauchmelder angebracht werden.

Markenqualität aus dem Fachhandel bietet Gira mit dem Rauchmelder basic, der die VdS-Zulassung nach neuester Norm besitzt und preislich günstig positioniert ist. Um die Grundsicherheit von mindestens drei Rauchmeldern pro Wohnung zu gewährleisten, liegt beim Elektromeister vor Ort zudem ein „Familien-Sicherheitspaket“ bereit. Der Gira Rauchmelder basic arbeitet nach dem photoelektrischen Streulichtprinzip: Er erkennt Brände frühzeitig anhand ihrer Rauchentwicklung. Denn das Gerät registriert die feinen Rauchpartikel und warnt die Bewohner in Sekundenschnelle – bevor die Rauchkonzentration zur tödlichen Falle wird. Dazu ertönt ein lauter, pulsierender Warnton, der auch Schlafende zuverlässig aufweckt, außerdem blinkt eine LED-Anzeige.

Das einfach an der Zimmerdecke zu montierende Gerät besitzt am Gehäuse einen Testknopf, mit dem sich die Betriebsfunktion jederzeit überprüfen lässt. Weil der Gira Rauchmelder basic mit Batterien betrieben wird, ist er unabhängig von jeder Leitung und kann deshalb gezielt dort eingesetzt werden, wo er am effektivsten ist. Um optimale Sicherheit zu garantieren, werden fällige Batteriewechsel frühzeitig und auch eventuelle Verschmutzungen oder Störungen optisch und akustisch angezeigt.

Der Gira Rauchmelder basic ist durchgängig in Reinweiß gehalten und überzeugt durch eine flache Bauform sowie sein attraktives puristisches Design. Weitere Informationen zum Gira Rauchmelder basic und zu allen anderen Alarmsystemen von Gira gibt es unter www.gira.de oder bei uns.

 3. EU Verordnung zum Verbot von normalen Glühlampen

Die Richtlinie für die Nutzung von energieverbrauchenden Produkten (EuP) zeigt, wohin es in Zukunft geht

Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der
Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für den Bereich Haushaltsbeleuchtung ist ab 2009 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen. OSRAM bietet bereits heute innovative, effiziente Technologien und ein breites Sortiment an energiesparenden Alternativen zu herkömmlichen Lampen.

 

 

Produkte, die langfristig verboten werden

2009

01.09.2009
 

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm, Klasse E für sonstige Lampen (z. B. ausphasen von GLS ≥ 100 W)
  • Bei nicht-klaren Lampen: Mindestanforderung Energieklasse A für alle Lampen (z. Zt. teilw. CFLi und LED)
  • Anforderungen für neue Produktinformationen auf den Verpackungen
  • Neue erforderliche technische Spezifikationen pro Technologie

2010

01.09.2010
 

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 75 W)

2011

01.09.2011
 

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 450 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 60 W)

2012

01.09.2012
 

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 60 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 7 W)

2013

01.09.2013
 

  • Gesteigerte Anforderungen an die technischen Spezifikationen, definiert in 2009
  • Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19)

2014

01.09.2014
 

  • Review der Verordnung durch die EU-Kommision

2016

01.09.2016
 

  • Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse B für alle Lampen außer die mit G9- und R7s-Sockeln (= ausphasen der heutigen Klasse C HALOGEN ENERGY SAVER)
  • Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60 V

 

* durch Mindesteffizienzanforderungen
** Plug-in-Lampen müssen Super/Plus HPS Level entsprechen; nahezu alle Plug-in/Retrofit-Lampen werden verboten
Informationen basierend auf dem Stand von Dezember 2008, Daten können von der endgültigen EU-Verordnung abweichen.

4. Tipps falls Sie mal etwas selber installieren wollen oder Installationen bei Ihnen ausgeführt werden

 

Tipps aus unserem tagtäglichen Umfeld:

Zuerst ein paar Worte vorweg. Wir können für die Durchführung und die Ergebnisse der Arbeiten aufgrund unserer Tipps keine Haftung übernehmen.

Das ist doch üblich! ?Wirklich?
Klären Sie die erforderlichen Aufgaben so früh als möglich, halten Sie Ihre Ergebnisse fest. Nutzen Sie dazu ein kleines Buch, welches Sie immer begleitet - Ihr Baubuch.

Erstellen Sie in Ihrem “Baubuch” ein Kontaktverzeichnis aller Baufirmen mit Ansprechpartnern, Handwerkern. Notieren Sie Telefon- u.Handynummern, Faxnummern und E-Mailadressen

Erstellen Sie frühzeitig ein sogenanntes Zeitraster für die Ausführung der einzelnen Arbeitsschritte. Kontrollieren Sie daran das Ineinandergreifen der Auftragnehmer und auch die Einhaltung der Termine.

Planen Sie frühzeitig die Durchbrüche bzw. Durchgänge in den Betondecken. Die Verbindung zwischen den Etagen ist wichtig und die gute Planung ein Kostenfaktor.

Vor dem Tapezieren bzw. dem Anstrich entfernen Sie alle Abdeckungen von Schaltern und Steckdosen. Legen Sie diese in einen verschließbaren Eimer mit Deckel. Es geht dann nichts verloren und die Verschmutzung der Teile wird verhindert. Markieren Sie die Teile oder Eimer entsprechend dem Einsatzort.

Überprüfen Sie vor dem Innenputz nochmals alle Leerrohre und Kabel!

Nach dem Innenputz kontrollieren Sie nochmals alle Dosen, Leerrohre und Kabel. Finden Sie auch alle Unterputzleerdosen!

Öffnen und reinigen Sie die notwendigen Bestandteile der Elektroinstallation.

Kabel einziehen: Nach dem Innenputz ziehen Sie alle Drähte, Leitungen und Kabel in die Leerrohre ein. Kontrollieren Sie nochmals die Vollständigkeit.

Sie können nach dem Innenputz Infos über die Verschaltungen der Abzweigdosen, über Schalter, Steckdosen usw. auf den weißen, trockenen Putz schreiben.

Dies hat mehrere Vorteile für Ihre weiteren Arbeiten. Achten Sie dabei aber darauf, dass Sie keine Farbe verwenden, die später durch den Anstrich oder Tapetenkleister angelöst wird oder durch die Tapete scheint.

Wenn Sie in der Rohbauphase die Mauerdurchführungen für Strom, Wasser, Abwasser, Telekom, TV usw. einplanen und mit einmauern und innen und aussen abdichten, können Sie sich den Aufwand für die teuren Durchbrüche sparen.

 

Vor der Montage der Schalter und Steckdosen ziehen Sie eine senkrechte oder waagrechte Hilfslinie neben die Leerdosen und bauen dann die Schalter- und Steckdoseneinsätze ein. Die Installationen sind dadurch sauberer auszurichten.

Vor dem Schlitze klopfen fahren Sie mit dem Hammerstiel über die Wand um mit dem Gehör Hohlräume oder Abflußrohre zu erkennnen.

Leerrohre und Kabel müssen im Mauerwerk eingeschlitzt sein, damit sie durch den Innenputz abgedeckt werden können. ABER vor dem Innenputz alle Wände fotografieren!

Durch zusätzliche Leerrohre können Sie später Ihre Installation leicht erweitern.

Leuchten für den Aussenbereich müssen entsprechend dafür gekennzeichnet und zugelassen sein.

Bohren Sie aus Versehen mal ein Kabel an, dann erneuern Sie dieses oder lassen es von uns fachkundig in Ordnung bringen 

Lassen Sie Ihre Arbeit unbedingt von uns überprüfen und abnehmen. Dann haben Sie immer die Sicherheit das es nach den gültigen Vorschriften ausgeführt und sicher ist.

Der wichtigste Tip aber lautet: Nutzen Sie unseren Do - it - yourself - Service!

5. online elektroplanungstool, ausstattungscheck usw klick...

 

GLOGER Elektroservice - Meisterfachbetrieb für Komfort und Sicherheit  | gloger@gloger.de 07621 / 56757